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Frank Jaspermöller

Gewalt gegen Kinder - kein Kavaliersdelikt!

Was die Katholische Kirche und Waldorfschulen miteinander verbinden könnte

Viel war in dieser Woche zu lesen über Gewalt an Schutzbefohlenen. Über "Heiligkeiten", die Täter waren oder die von Tätern wussten und diese schützten, Jahrzehnte lang. Das Nachrichtenportal t-online fordert: "Die katholische Kirche muss ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Gerichtsbarkeit verlieren. Die Aufklärung aller Straftaten gehört vollständig in die Hände von Staatsanwälten und Polizisten." (Zum ganzen Artikel hier) Wann, wenn nicht jetzt?, möchte man dem beipflichten. Solche Taten müssen unmittelbar vor einem Gericht verhandelt werden, selbstverständlich vor einem weltlichen.

Und ein nächster Skandal bahnt sich offenbar an: Auch an den esoterisch orientierten Walldorfschulen soll es zu Gewalt gegen Kinder gekommen sein, ja noch immer kommen. Wieder Orte also, die Sanftheit, ja Liebe, lehren, wo Kinder aber wohl geohrfeigt und gedemütigt werden, systematisch. Kinder, die unbequem sind. Das berichtet der 2021 für den Grimme-Online-Preis nominierte Anthroposophie.blog (hier verlinkt).



Auch die Waldorfschulen wollen offenbar vertuschen, eine Rechtssprechung zu den mutmasslichen Taten verhindern.

"Erheben Kinder oder Eltern offiziell Beschwerde (...) werden (sie) eingeschüchtert, Verhören unterzogen – und nicht selten einfach aus den Schulen und Kindergärten geworfen. Aus der Sicht der Waldorf-Pädagogen scheint das Reden über Gewalt schlimmer zu sein, als die Gewalt selbst", so ein Fazit des Blogs.


Mein Fazit: Egal ob jemand von Gott predigt oder von "gewaltfreier Kommunikation" redet, wie in der Esoterik-Szene üblich: Wer Gewalt ausübt, andern und insbesondere Kindern gegenüber (u.a. nach § 225 StGB), verrät nicht nur die Ideale seiner Institution, er oder sie verstösst vor allem gegen geltendes Recht.

Gewalt gegen Kinder ist kein Kavaliersdelikt! Nicht in der Schule, nicht in der Kirche, einfach nirgends. Sie muss zur Anzeige gebracht werden. Grundsätzlich.



Herzlichst,

Gerhard Rahn, Fachanwalt für Strafrecht


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